Das Tragen mindestens einer medizinischen Maske bei der Nutzung von Bussen und Bahnen ist verpflichtend. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Verpflichtung Masken zu tragen ausgenommen. Bei Kindern zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) ausreichend. Sie erhalten im Bus oder auch in der Bahn keine Maske.
Das Tragen eines Visiers sowie einer Alltagsmaske aus Stoff ist nicht gestattet. Auch auf den Bahnsteigen/Haltestellen Bus und Bahn gilt die Maskenpflicht.
Im Falle einer Ausnahmegenehmigung muss diese beim Einstieg vorgelegt werden. Wir bitten unbedingt um Beachtung.
Weitere Infos unter hier
Ab dem 01. Januar 2021 wird es nur noch die Preisstufen Gö (Stadtgebiet Göttingen), C (Preisstufe City) sowied die Preisstufen 1-5 geben. Die Preisstufen 6-9 entfallen zum 01.01.2021, auch das SchülerFreizeitTicket und die Kleingruppenkarte enfallen.
Alle Verbindungen der wegfallenden Preisstufen werden in die Preisstufe 5 eingeordnet. Neu eingerichtet wird die Preisstufe Netz, in der es Tageskarten für 1-5 Personen, 7-Tage-Karten, Monatskarten und ein Abo geben wird. Die Preisstufe Netz hat Netzkartenfunktion und gilt somit im gesamten VSN-Gebiet. Weitere Infos siehe hier.
Für die Netzfahrplanperiode 2021/2022 sind keine Veränderungen geplant! Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) und die Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) für die Netzfahrplanperiode 2020/2021 gelten auch für die Netzfahrplanperiode 2021/2022.
Im Bereich der Linien 234 (Einbeck – Edemissen – Iber – Drüber) und 235 (Einbeck – Drüber – Hollenstedt – Northeim)
- wurden kleinere Änderungen des Fahrwegs vorgenommen. Aufgrund einer Baumaßnahme ergeben sich bei der Linie 234 Änderungen bei der Haltestelle Einbeck Neustädter Kirchplatz.
Die aktuellen Fahrpläne finden Sie hier.
Der Mund-Nasen-Schutz ist eines der Must-haves in diesem Jahr. Zeig uns was du trägst und gewinne eines von 10 SommerFerienTickets.
In Bussen, in Zügen, an den Haltestellen oder am Bahnhof… Überall begleitet uns momentan unsere Maske. In diesem Jahr vermutlich das wichtigste Must-have!
Wir haben uns gefragt, wie eure Masken aussehen! Tragt ihr eine Maske mit eurem Lieblingstier, eurem Lieblingsfußballverein oder mögt ihr es doch eher ohne Muster?
Schickt uns ein Selfie von euch mit eurer Lieblingsmaske im Bus, im Zug, an dem Bahnsteig oder an der Haltestelle, während ihr wartet.
Unter allen Einsendern verlosen wir eins von 10 SommerFerienTickets im Wert von je 33 €.
Ihr könnt teilnehmen, wenn
- ihr zwischen 12 und 19 Jahren alt seid.
- ihr in Niedersachsen wohnt.
- ihr kein Problem damit habt, dass falls ihr ausgewählt werdet, euer Selfie während der Sommerferien auf unserer Webseite veröffentlicht wird.
- ihr Lust habt in den Sommerferien mit dem SommerFerienTicket durch Niedersachsen zu fahren.
- ihr zwischen 12 und 17 Jahre alt seid, dürfen eure Eltern nichts dagegen haben. Bitte schickt uns dafür die unterschriebene Einverständniserklärung mit.
Was müsst ihr tun, um teilzunehmen?
- Macht ein Selfie von euch mit eurer Lieblingsmaske. Das Selfie sollte in einem Bezug zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) stehen. Vielleicht nutzt ihr die Wartezeit auf den nächsten Bus?
- Schickt das Selfie bis zum 08. Juli per E-Mail an janina.ternedde@vsninfo.de
- Wenn ihr über 18 Jahre seid, dann füllt die Einverständniserklärung zur Teilnahme aus und fügt diese bei eurer E-Mail bei. Ohne Einverständniserklärung könnt ihr leider nicht teilnehmen. Und bitte vergesst nicht, euer Selfie wird – solltet ihr einer der Gewinner*innen sein, während der Sommerferien auf unserer Webseite zu sehen sein.
- Wenn ihr unter 18 seid, vergesst nicht die Einverständniserklärung von euren Eltern unterschreiben zu lassen oder ihr lasst einfach eure Eltern die Mail mit der Einverständiserklärung und eurem Bild schicken. Ohne Einverständniserklärung könnt ihr leider nicht am Gewinnspiel teilnehmen. Und bitte vergesst nicht, euer Selfie wird – solltet ihr einer der Gewinner*innen sein, während der Sommerferien auf unserer Webseite zu sehen sein.
Habt ihr noch Fragen? Dann meldet euch gerne bei
Janina Ternedde
0551-820 700 24
janina.ternedde@vsninfo.de
Die Teilnahmebedingungen findet ihr hier.
Der Landkreis Northeim informiert:
Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV ist Pflicht – auch in Schulbussen
Schutz gegen die Ausbreitung des Corona-Virus
In Niedersachsen müssen die Fahrgäste in Bussen und Bahnen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler.
Gerade jetzt, wo alle Jahrgänge wieder beschult werden und die Busse voller sind, ist die Einhaltung dieser Regel wichtig.
In jüngster Zeit häufen sich allerdings die Anrufe besorgter Eltern. Sie berichten, dass viele Schülerinnen und Schüler ihre Mund-Nasen-Bedeckungen nicht oder nicht ordnungsgemäß tragen. Dabei ist vor allem dort, wo der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung ein wirksamer Schutz gegen eine Ansteckung mit dem Corona-Virus.
Die Busunternehmen sind auf Grundlage der geltenden Beförderungsbedingungen berechtigt Schülerinnen und Schülern, die keinen Mund- und Nasenschutz tragen, von der Beförderung auszuschließen. Das kann bedeuten, dass betroffene Schülerinnen und Schüler bei Nichtbeachtung nicht zur Schule oder nach Hause gebracht werden.
Auch Maik Fieber, Leiter des Fachbereichs Schule beim Landkreis Northeim, appelliert an die Betroffenen: „Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler, sich an die Vorschriften zu halten, auch wenn sie lästig erscheinen mögen. Nur wenn wir gemeinsam verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen, können wir uns selbst und andere vor einer Infektion schützen und eine größere Ansteckungswelle verhindern.“
Es ist wichtig, die Mund-Nasen-Bedeckung ordnungsgemäß zu tragen. Also sowohl den Mund als auch die Nase zu bedecken. Wichtige Informationen dazu finden sich auf der Internetseite des Landkreises Northeim unter www.landkreis-northeim.de/maske
Von der Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sind Kinder unter sechs Jahren ausgenommen. Auch Personen, für die aufgrund einer Behinderung oder von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung ausgenommen. Ein entsprechender Nachweis muss beim Einstieg in den Bus vorgezeigt werden.
Die Verwaltung der Ilmebahn GmbH ist wieder für Besucher und Kunden frei zugänglich. Es besteht jedoch eine Tragepflicht für den Mund- und Nasenschutz sowie das Abstandsgebot von 1,5m. Wir bitten um Beachtung.
Der Fahrerarbeitsplatz wurde bei allen Bussen der Ilmebahn GmbH zu Ihrer Sicherheit und zum Schutz des Fahrpersonales anlässlich der Corona Pandemie mit einer Schutzscheibe ausgestattet. Der Fahrausweisverkauf und die Kontrolle sind somit wieder uneingeschränkt möglich.