Ab Montag, 25.01.2021 Tragepflicht von medizinischen Masken oder FFP2-/KN95-Masken im ÖPNV und SPNV

Das Tragen mindestens einer medizinischen Maske bei der Nutzung von Bussen und Bahnen ist verpflichtend. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Verpflichtung Masken zu tragen ausgenommen. Bei Kindern zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) ausreichend. Sie erhalten im Bus oder auch in der Bahn keine Maske.

Das Tragen eines Visiers sowie einer Alltagsmaske aus Stoff ist nicht gestattet. Auch auf den Bahnsteigen/Haltestellen Bus und Bahn gilt die Maskenpflicht.

Im Falle einer Ausnahmegenehmigung muss diese beim Einstieg vorgelegt werden. Wir bitten unbedingt um Beachtung.

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